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FAQ zur Arbeitnehmerüberlassung

Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber (z. B. eine Personalvermittlung) einem Unternehmen gegen ein Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen werden.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

So funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung: Ein Unternehmen leiht sich für eine bestimmte Zeit von einer Zeitarbeitsfirma Personal mit der notwendigen Qualifikation. Dafür zahlt das Unternehmen ein Entgelt an die Zeitarbeitsfirma. Das überlassene Personal wird von der Zeitarbeitsfirma bezahlt.

Was fällt unter Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung umfasst Folgendes:

  • Ein Unternehmen leiht sich Personal für einen bestimmten Zeitraum
  • Die Zeitarbeitsfirma bekommt dafür ein Entgelt vom Unternehmen
  • Das Personal ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt
  • Das Unternehmen ist für die Zeit der Arbeitnehmerüberlassung dem Personal gegenüber weisungsbefugt
  • Die Zeitarbeitsfirma zahlt den Lohn für das Personal
  • Die Arbeitnehmerüberlassung ist befristet
  • Das Personal hat dieselben Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft des Unternehmens

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung werden oft synonym verwendet. Es gibt aber kleine Unterschiede:

Arbeitnehmerüberlassung: Der rechtliche Rahmen, in dem ein Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma einem anderen Unternehmen überlassen wird. Basis ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Zeitarbeit: Der praktische Begriff für die Arbeit, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt. Es beschreibt den Arbeitsbereich und den Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers.

Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung?

  • Ziel der Personalvermittlung: Vermittlung von Kandidaten für eine Festanstellung im Unternehmen
  • Ziel der Arbeitnehmerüberlassung: Bereitstellung von Arbeitskräften für temporären Einsatz

Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Zu beachten sind die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Die wichtigsten Vorgaben sind:

  • Erlaubnispflicht: Die Zeitarbeitsfirma benötigt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Leiharbeitnehmer müssen vom leihenden Unternehmen wie festangestellte Mitarbeiter behandelt werden.
  • Befristung: Die Arbeitnehmerüberlassung muss zeitlich begrenzt sein.
  • Höchstdauer der Überlassung: Die Arbeitnehmerüberlassung darf maximal 18 Monate dauern.

Wer braucht eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung braucht die Zeitarbeitsfirma, die ihre Arbeitnehmer anderen Unternehmen überlassen möchte. Für die Erlaubnis müssen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

Wann ist Arbeitnehmerüberlassung nicht erlaubt?

Ohne die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit ist die Arbeitnehmerüberlassung nicht zulässig (§ 1 AÜG). Ohne die Erlaubnis dürfen Zeitarbeitsfirmen ihre Arbeitnehmer nicht anderen Unternehmen überlassen.

Die Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch zu nehmen, ist anderen Unternehmen auch nur erlaubt, wenn die Zeitarbeitsfirma die erforderliche Erlaubnis hat.

Wann ist die Arbeitnehmerüberlassung strafbar?

Strafbar ist die Arbeitnehmerüberlassung, wenn:

  • sie ohne die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erfolgt (§ 1 AÜG.
  • ausländische Arbeitnehmer überlassen werden, die die Tätigkeit nicht ausüben dürfen (§ 15 AÜG).

Möglich ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren.

Wer prüft Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung wird von der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Dazu gehören die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie die Überprüfung der Zeitarbeitsfirmen mit Erlaubnis und das Vorgehen bei Verstößen gegen das AÜG.

Was muss vor Einsatzbeginn in der Arbeitnehmerüberlassung vorliegen?

Vor dem Einsatz muss der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterzeichnet vorliegen. Darin müssen alle im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Arbeitnehmer explizit genannt sein.

Wie viel kostet die Arbeitnehmerüberlassung?

Die Kosten, die insgesamt für die Arbeitnehmerüberlassung entstehen, setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Lohn des Leiharbeitnehmers
  • Gebühr für die Arbeitnehmerüberlassung
  • Verwaltungskosten der Zeitarbeitsfirma
  • Sozialabgaben und gesetzliche Kosten
  • Sonstige Kosten für z. B.Zuschläge, Überstundenvergütung etc.

Wer zahlt bei der Arbeitnehmerüberlassung das Gehalt?

Das überlassene Personal ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Das Gehalt eines überlassenen Arbeitnehmers zahlt deshalb der Verleiher.

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