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Mehr InformationenArbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber (z. B. eine Personalvermittlung) einem Unternehmen gegen ein Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen werden.
So funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung: Ein Unternehmen leiht sich für eine bestimmte Zeit von einer Zeitarbeitsfirma Personal mit der notwendigen Qualifikation. Dafür zahlt das Unternehmen ein Entgelt an die Zeitarbeitsfirma. Das überlassene Personal wird von der Zeitarbeitsfirma bezahlt.
Die Arbeitnehmerüberlassung umfasst Folgendes:
Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung werden oft synonym verwendet. Es gibt aber kleine Unterschiede:
Arbeitnehmerüberlassung: Der rechtliche Rahmen, in dem ein Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma einem anderen Unternehmen überlassen wird. Basis ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Zeitarbeit: Der praktische Begriff für die Arbeit, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung erfolgt. Es beschreibt den Arbeitsbereich und den Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers.
Zu beachten sind die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Die wichtigsten Vorgaben sind:
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung braucht die Zeitarbeitsfirma, die ihre Arbeitnehmer anderen Unternehmen überlassen möchte. Für die Erlaubnis müssen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.
Ohne die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit ist die Arbeitnehmerüberlassung nicht zulässig (§ 1 AÜG). Ohne die Erlaubnis dürfen Zeitarbeitsfirmen ihre Arbeitnehmer nicht anderen Unternehmen überlassen.
Die Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch zu nehmen, ist anderen Unternehmen auch nur erlaubt, wenn die Zeitarbeitsfirma die erforderliche Erlaubnis hat.
Die Arbeitnehmerüberlassung wird von der Bundesagentur für Arbeit überprüft. Dazu gehören die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie die Überprüfung der Zeitarbeitsfirmen mit Erlaubnis und das Vorgehen bei Verstößen gegen das AÜG.
Vor dem Einsatz muss der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterzeichnet vorliegen. Darin müssen alle im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Arbeitnehmer explizit genannt sein.
Die Kosten, die insgesamt für die Arbeitnehmerüberlassung entstehen, setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Das überlassene Personal ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Das Gehalt eines überlassenen Arbeitnehmers zahlt deshalb der Verleiher.
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